Der Förderverein House of Life e.V. hat in seiner Satzung folgende Ziele festgeschrieben:
- die Förderung und Unterstützung der Hausbewohnerinnen und Hausbewohner und des Pflegepersonals im Pflegezentrum Kreuzberg,
- die Verhinderung von Isolation und nicht altersgemäßen Unterbringung, individuelle Betreuung und Förderung um die Lebenskraft und Gesundheit zu stärken,
- die Information der Öffentlichkeit und privater Interessenten über die Angebote und dieBesonderheit des Pflegezentrum für junge Menschen in Berlin-Kreuzberg - die Weiterentwicklung und fachliche Begleitung der pflegerischen, therapeutischen und sozialpädagogischen Arbeitsprozesse - die Planung und Umsetzung eines ehrenamtlichen Besuchdienstes für die zu pflegenden Hausbewohnerinnen und Hausbewohner des Pflegezentrums Kreuzberg als Ergänzung zu den professionellen Angeboten, um den Patientinnen und Patienten eine möglichst individuelle Begleitung und Betreuung im Alltag, für ihre Lebensplanung oder in ihrer letzten Lebensphase bieten zu können.
Mitgliedschaft
Damit wie die Vielfalt der Aufgaben und Herausforderungen leisten können, ist ein Mitglieder starker Verein
von Nöten, die die Arbeit finanziell als auch durch eine aktive Mitarbeit unterstützt.
§ 4 der Satzung des House of Life e.V. - Mitgliedschaft
1. Mitglied kann jede natürliche oder juristische Person werden, die an den Zielen und Aufgaben des Vereins "House of Life e.V." mitwirken möchte. 2. Die Aufnahme in den Verein ist schriftlich zu beantragen. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand. 3. Die Mitgliedschaft endet durch schriftliche Kündigung gegenüber dem Vorstand mit einer Frist von 6 Wochen zum Jahresende oder durch Tod. 4. Ein Vereinsausschluss kann nur aus schwerwiegenden Gründen erfolgen. Der Antrag auf Ausschluss muss als Tagesordnungspunkt im Rahmen einer Mitgliederversammlung angekündigt sein. Die Betroffenen haben das Recht auf Anhörung.
Es ist uns eine besondere Freude, dass Frau Judy Winter aktiv als Ehrenmitglied die Arbeit unseres Vereines unterstützt.
Vorstand
§ 8 der Satzung des House of Life e.V. - Vorstand
1. Der Vorstand ist gesetzlicher Vertreter des Vereins, er besteht aus mindestens drei oder mehr Mitgliedern des Vereins, davon führt eines die Kasse. Zur Vertretung des Vereins nach außen ist jedes Vorstandsmitglied allein befugt. 2. Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung für die Dauer von zwei Jahren gewählt, eine Wiederwahl ist möglich. Die alten Vorstandsmitglieder bleiben solange im Amt, bis Nachfolger gewählt sind. 3. Die Abwahl von Vorstandsmitgliedern durch die Mitgliederversammlung ist vor Ablauf ihrer Amtszeit möglich, wenn gleichzeitig neue Vorstandsmitglieder gewählt werden. 4. Der Vorstand fasst seine Beschlüsse mit Stimmenmehrheit. Über die Beschlüsse ist eine Niederschrift anzufertigen, die von allen Anwesenden zu unterschreiben ist.
Die Mitglieder des House of Life e.V. haben zu ihrem Vorstand gewählt:Antje Lange, Grit Bundermann, Christian Leege, Stephan Kersten (Stellvertretender Vorsitzender), Nicole Katschewitz (Vorsitzende)
Spenden / Sponsoren
House of Life e.V. unterstützen
Spenden helfen
Ein buntes und vielfältiges Angebot für die Bewohnerinnen und Bewohner des House of Life wie das „Café Bohne“, Aktionen und Veranstaltungen, Öffentlichkeitsarbeit und individuelle Hilfen in besonderen Nöten können wir nur durch die Unterstützung durch Sponsoren und Spenden leisten.
Wir bitten daher um Ihre Unterstützung!
Hinweis: Falls Sie eine Spendenbescheinigung wünschen, geben Sie bitte im Feld Verwendungszweck des Überweisungsformulars den Absender an. Ansonsten können wir Ihnen keine Spendenbescheinigung zuschicken. Möchten Sie mit Ihrer Spende einen speziellen Arbeitsbereich bzw. ein bestimmtes Projekt des House of Life e.V. unterstützen, können Sie dies ebenfalls auf ihrer Überweisung bzw. dem Einzahlungsbeleg vermerken
Projekte die Sie konkret unterstützen können und jede auch noch so kleine Spende hilfreich ist sind
- Zeitschenker (für die Ausbildung, Fortbildung, Supervision, Koordination ehrenamtlicher Mitarbeiter)
- das „Café Bohne“ (für Getränke, Kuchen etc.)
- Begegnungsangebote und Veranstaltungen
- Investitionen für ein heilsames Ambiente (Bilder, Pflanzen etc.)
- Gartenbau und –pflege
- Tierhaltung und –pflege
- Kunstprojekt "Leben" von Sergej Dott
Projekte, für die Sponsoring benötigt wird
Bühnentechnik : Für Konzerte und Aufführungen für die Bewohner und Bewohnerinnen sowie für die Öffentlichkeit benötigen wir dringend eine ausreichende und professionelle Bühnentechnik. Das Konzept steht, das Geld fehlt.
Kunstprojekt Sergej Alexander Dott: Neugestaltung der Aussenfassade , welche die Öffnung des Hauses zum Stadtleben verwirklichen soll. Entwurf und Modell des Künstlers liegen vor.
Kunstprojekt Atelier Gonschorr: Weiterführung der künstlerischen Fassadengestaltung ins Innere des Hauses. Pläne und Entwürfe liegen vor, benötigt werden Materialien und helfende Hände
Grabpatenschaft: Zur Überlassung einer Grabstätte für verstorbene Bewohner und Bewohnerinnen muss diese restauriert und denkmalschutzgerecht instand gesetzt werden.
Konzertflügel: Es liegt das Angebot zum Kauf einer Bechsteinkopie zu sehr günstigen Bedingungen vor, allerdings nur noch drei Wochen lang.
Sie können aber auch Sponsor des House of Life e.V. werden. Das heißt konkret, Sie tun etwas für uns und wir etwas für Sie – ein Geschäft auf Gegenseitigkeit. Im Sponsorgeschäft sind wir kompetente Ansprechpartner. Wir sind auf der Suche nach potenten Partnern aus der Wirtschaft.
House of Life e.V. ist als mildtätiger Verein anerkannt und berechtigt, über finanzielle Zuwendungen steuerlich absetzbare Spendenbescheinigungen auszustellen.
House of Life e.V.
Verwendungszweck: (z.B.Zeitschschenker / Café Bohne / etc. – siehe oben)
Kontonummer: 74 862 480 03 BERLINER VOLKSBANK
Bankleitzahl : 100 900 00
Red-Green-Ribbon
Die rot-grüne Schleife - unser Symbol
zwischen Trauer und Hoffnung
